Dachsanierung

Dachsanierung: Investition in Werterhalt und Sicherheit 

Eine Dachsanierung ist oft unerlässlich, um die Lebensdauer Ihres Daches zu verlängern und Schäden vorzubeugen. Über die Jahre können Witterungseinflüsse, Alterung und mangelnde Pflege zu Rissen, Undichtigkeiten oder sogar Schimmelbildung führen. 

Vorteile einer Dachsanierung 

  1. Wertsteigerung: Ein saniertes Dach erhöht den Wert Ihrer Immobilie und verbessert deren Marktchancen. 
  1. Energieeffizienz: Durch eine moderne Dämmung können Heizkosten gesenkt werden, was sich positiv auf Ihre Energiebilanz auswirkt. 
  1. Sicherheit: Eine Sanierung sorgt dafür, dass Ihr Dach stabil bleibt und potenzielle Gefahren wie herabfallende Teile vermieden werden. 
  1. Ästhetik: Ein neues Dach verbessert das Erscheinungsbild Ihres Hauses und trägt zur Gesamtattraktivität bei. 

Planen Sie eine Dachsanierung? Lassen Sie sich von Fachleuten beraten, um die besten Materialien und Techniken für Ihr Projekt auszuwählen! 

Solaranlagen-Pflicht bei Dachsanierungen

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Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir weisen Sie auf die geltende Fassung der Landesbauordnung NRW sowie auf die Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach § 42a und § 48 Absatz 1a der BauO NRW (SAN-VO NRW) hin.
Danach gilt ab dem 1. Januar 2026 in Nordrhein-Westfalen eine verpflichtende Regelung zur Installation von Photovoltaikanlagen bei der vollständigen Erneuerung von Dächern auf bestehenden Gebäude.
Bei Bestandsgebäuden, die ab dem 1. Januar 2026 saniert werden, gibt es zwei Optionen zur Erfüllung der Solarpflicht. Entweder wird eine Photovoltaikanlage installiert, die mindestens 30 Prozent der geeigneten Netto-Dachfläche belegt. Alternativ zu der 30-Prozent-Mindestgröße genügt es für nachstehend aufgeführte Gebäude, wenn die installierte Leistung folgende Werte mindestens erreicht:
• 3 kWp bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten
• 4 kWp bei Mehrfamilienhäusern mit 3 bis 5 Wohneinheiten
• 8 kWp bei Mehrfamilienhäusern mit 6 und maximal 10 Wohneinheiten sowie bei Nichtwohngebäuden.
Die Nettodachfläche ist dabei die Bruttodachfläche abzüglich der Flächenanteile des Daches, die wegen Verschattung, Dachaufbauten, Dachfenstern, anderer Dachnutzungen oder Ausrichtung nach Norden nicht genutzt werden kann. Norden schließt die Himmelsrichtungen zwischen Ostnordost und Westnordwest ein.

Es bestehen zudem verschiedene Ausnahmen von der Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen.

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Turnerstraße 25
42699 Solingen